Datenschutz ist eine Nebensache, die schnell teuer werden kann. Wenn Ihnen die Ressourcen oder/und die Fachlichkeit fehlen ist es in der Regel besser und oft auch günstiger einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren.
regional . zuverlässig . rechtssicher
Wir halten Ihnen den Rücken frei und kümmern uns um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Dabei haben Sie jederzeit den passwortgeschützten Zugriff auf Ihr Datenschutz-Managementsystem. Alle Angebote freibleibend.
monatlich
Einmaliger Betrag für die Erstellung Deines Datenschutz-Managementsystems:
1.464 EUR
Bei geringfügig mehr Mitarbeitern auf Anfrage
Kostenlose Erstberatung
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monatlich
Einmaliger Betrag für die Erstellung Deines Datenschutz-Managementsystems:
1.882 EUR
Bei geringfügig mehr Mitarbeitern auf Anfrage
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monatlich
Einmaliger Betrag für die Erstellung Deines Datenschutz-Managementsystems:
2.376 EUR
Bei mehr Mitarbeitern
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Ein BLICK hinter die Kulissen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Datum der Erstveröffentlichung: 27. April 2016 Sie ist darüber hinaus seit dem 20. Juli 2018 auch in den Nicht-EU-Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen geltendes Recht.
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte für Datenschutz. Er hat insbesondere die Aufgaben, in einem Unternehmen die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der sonstigen datenschutzrechtlichen
Die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen trägt der für das Unternehmen, bzw. die juristische Person, Vertretungsberechtigte. In der Regel also der Geschäftsführer, Vorstand oder allgemein Manager.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (auch "betroffene Person" genannt) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, denen man zum Beispiel folgendes zuordnen kann: Namen, eine Kennnummer (z.B. Personalnummer), Standortdaten, Online-Kennung sowie Merkmale der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität.
Dies sind besonders sensible Daten, die einer Person zugeordnet werden können. Zum Beispiel Daten über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, genetischen Daten, biometrischen Daten (zum Beispiel Fotos) und Gesundheitsdaten.
"TOM" sind alle technischen und organisatorischen Maßnahmen die ein Unternehmen trifft, um Datenschutz zu gewährleisten. Dabei sind besonders die Risiken zu analysieren. Die Maßnahmen sind zu
Die Datenschutzfolgeabschätzung ist Teil des Risikobewertungsprozesses, was personenbezogene Daten betrifft. Dabei muss man sich folgende Frage stellen: Welches Risiko entsteht oder wie hoch ist das Risiko für die Rechte der Betroffenen, wenn gewisse Prozesse und Technologien eingesetzt werden? Dabei handelt es sich um die Pflicht für den Verantwortlichen, vor Beginn einer geplanten Datenverarbeitung eine Abschätzung der Folgen vorzunehmen und zu dokumentieren.
Ein Löschkonzept definiert systematisch und standardisiert, wie personenbezogenen Daten in einem Unternehmen gelöscht werden, wenn deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen sind. Das BDSG-neu und die DSGVO verlangen die Löschung personenbezogener Daten wenn diese nicht mehr benötigt werden.
"Auftragsverarbeiter" ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die